Bis zur Einführung des SEPA-Verfahrens, oder auch S€PA-Verfahren, war es häufig sehr teuer und langwierig, bis Überweisung auf dem Empfängerkonto in einem anderen europäischen Land gutgeschrieben wurde. So konnten auch bei nur kleinen Überweisungsbeträgen schon mal sehr hohe Gebühren entstehen, welche den Kauf im europäischen Ausland unrentabel machten. Auch die Ungewissheit, ob das Geld überhaupt ankommt, war durchaus angebracht.
Dies hat sich seit dem 01. Januar 2008 geändert, als das Single Euro Payment Area-Abkommen verabschiedet wurde. Dies sieht eine deutliche Standardisierung im europäischen Zahlungsverkehr vor und greift für Überweisungen, Lastschriften und EC-Kartenzahlungen. Zwar bestehen nach wie vor die herkömmlichen Verfahren, doch bietet das SEPA-Verfahren eine gerade für Privatpersonen willkommende Ergänzung und günstige Alternative. So dürfen Überweisungen beispielsweise nicht über 0,50 Euro kosten, wenn diese Online ausgeführt werden.
Insgesamt zählen 31 Staaten zu den „SEPA“-Ländern, in denen Banktransaktionen standardisiert wurden. Zu ihnen zählen die 27 EU-Staaten sowie Island, Norwegen und Lichtenstein. Auch die Schweiz hat sich bereit erklärt, Banktransaktionen zu standardisieren.
1.) SEPA-Überweisungen
Die SEPA-Überweisung sieht vor, dass folgende Vereinfachungen getroffen werden, um eine möglichst schlanke Überweisung überhaupt möglich zu machen.
- Dabei wird das Empfängerkonto durch die IBAN und den BIC ermittelt
- Die Überweisungssumme ist Gebührenunabhängig und wird in voller Höhe des Betrages durchgeführt
- Die Zeit, in der die Summe dem Empfängerkonto gutgeschrieben wird, darf maximal drei Bankarbeitstage benötigen
- Die Meldegrenze von derzeit 12.500,00 Euro bleibt bestehen. Diese wird benötigt, um weiterhin das Fertigen von Statistiken der Bundesbank im Außenwirtschaftsverkehr zu ermöglichen
2.) SEPA-Lastschriften
Geschaffen werden bei der SEPA-Lastschrift soll ein europaweites und vor allem einheitliches Lastschriftenverfahren. Dabei werden die Verwaltungsaufwendungen aller beteiligten Kreditinstitute stark verringert. Es gelten folgende Regelungen:
- Einheitlich europaweit gültig
- Es muss ein Fälligkeitsdatum vorgegeben werden
- Die Widerspruchsfrist beträgt acht Wochen
- IBAN und BIC werden zu jeder Lastschrift eingesetzt, um Empfänger und Einreicher eindeutig zu identifizieren. Dadurch wird der Lastschriftenverbrauch erschwert
- Zahlungsempfänger und einziehende Bank erhalten eine Ermächtigung zum Einziehen des angegebenen Betrages. Sollte sich die Lastschrift innerhalb 18 Monate nicht wiederholen, erlischt diese Ermächtigung und muss neu beantragt werden
3.) SEPA-EC-Kartenzahlungen
Um den Kunden innerhalb Europas das bargeldlose Bezahlen an allen EC-Terminals und jeder EC-Karte zu ermöglichen, wurde auch das SEPA-Verfahren für den bargeldlosen Zahlungsverkehr standardisiert. Damit kann der Kunde auch in den 31 Staaten mit jeder EC-Karte Bargeld beziehen. Ziel war es primär, die Anzahl der bargeldlosen Transaktionen zu steigern, was aber eine einheitliche EC-Karten-Politik der Banken voraussetzt.
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